Nach fünf oder sieben Tagen Absenz meldet der Arbeitgeber den Krankheitsfall einem unserer Gesundheitsspezialistinnen oder -spezialisten. Diese kontaktieren die erkrankte Mitarbeiterin oder den erkrankten Mitarbeiter innerhalb von 48 Stunden. Oberstes Ziel: die Gesundheit des Mitarbeitenden. Nach einem streng vertraulichen Gespräch bieten sich je nach Fall und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit verschiedene Massnahmen an.